STAHLWERK Fliesenschneider mit 600 mm Schnittlänge und 12 mm Schneidstärke
Der STAHLWERK Fliesenschneider eignet sich zum präzisen Schneiden und Trennen von Keramikfliesen. Mit einer Schnittlänge von 600 mm, einer Diagonal-Schnittlänge von 425 mm und 12 mm Schneidleistung meistert der Handfliesenschneider selbst das Schneiden von großformatigen Fliesen. Die verwindungsfreie Konstruktion der Basisplatte, das kraftvolle Schneidsystem sowie die kugelgelagerte, doppelt geführte und 16 mm starke Führungseinheit gewährleisten ein ruhiges Laufverhalten und eine perfekte Schnittqualität. Die Fliesenschneidemaschine überzeugt durch eine ausgezeichnete Brechkraft auf der unteren Brechkante und ein leicht austauschbares Hochleistungs-Schneidrad, welches Schnitte in höchster Präzision gewährleistet. Der verstellbare Parallelanschlag mit einstellbarem Schnittwinkel von 0-60 Grad ist aus hochwertigem Aluminium-Spritzguss gefertigt. Die Skala ermöglicht ein schnelles Einstellen des gewünschten Schnittwinkels und die Ausführung sich wiederholender Schnitte in gleichbleibender Präzision.
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
Your Europe: gesetzliche Gewährleistungsrechte · Offiziellen Hinweis herunterladen (PDF)
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